Samstag 11. Februar 2012
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Inhalt:

Umverteilungs- und Steuerpolitik

Was haben Steuern mit Geschlecht zu tun?

Eine kurze Gender-Analyse des österreichischen Steuersystems

Gemeinhin wird Steuer- und Budgetpolitik als „geschlechtsneutral“ angesehen. Viele meinen, Steuern betreffen alle in gleichem Maße, unabhängig vom Geschlecht. Gerade in der Argumentation über das Leistungsprinzip im österreichischen Steuersystem werden Geschlechterverhältnisse meist ausgeblendet. Doch seit einigen Jahren werden in Wissenschaft und Politik vermehrt Ansätze einer geschlechter-gerechten Budgetgestaltung diskutiert. Welche Ansätze gibt es dabei für eine Gender-Analyse des Steuersystems?


Die öffentlichen Finanzen stellen für den Staat ein zentrales politisches Regulationsmittel dar. Von vielen Seiten wird Budgetpolitik auch als „in Zahlen gegossene Politik“ verstanden. Demnach ist die Ausgestaltung von Einnahmen und Ausgaben immer auch eine Frage von politischen Ziel-

vorstellungen einer Gesellschaft. Öffentliche Budgets stecken den Rahmen ab, in dem Investitionen und Sozial-ausgaben getätigt werden, und je nachdem, wie Budgetmittel verteilt werden, kann auf gesellschaftliche Machtverhältnisse geschlossen werden. Selbiges betrifft klarerweise auch Geschlechterverhältnisse. Steuern stellen für den Staat die wichtigste Einnahmequelle dar und sind somit die zentrale Basis für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. In welcher Weise wirkt sich jetzt aber die Ausgestaltung des Steuersystems auf Geschlechterverhältnisse aus?


Lohnsteuer und Sozialversicherung


Bevor wir uns aber mit den unterschiedlichen Auswirkungen der Besteuerung von Einkommen auf Frauen und Männer beschäftigen, müssen wir die geschlechtsspezifische Ungleichheit bei der Verteilung von Erwerbseinkommen betrachten. Denn die strukturelle Benachteiligung von Frauen am Erwerbsarbeitsmarkt ist die Grundlage für die geschlechtsspezifischen Effekte der Besteuerung. Obwohl sich die Bildungsniveaus zwischen Frauen und Männern angeglichen haben, gibt es nach wie vor einen beträchtlichen Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern. Frauen erreichten 2005 im Mittel 67 % des mittleren Nettojahreseinkommens der Männer. Vor allem in den Niedriglohnbereichen, wo Frauen deutlich überrepräsentiert sind, ist der Einkommensunterschied am größten.


Da Frauen seltener ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen erzielen, wirken für Frauen die Sozial-versicherungsbeiträge besonders belastend. SV-Beiträge sind zwar in engerem Sinne keine Steuern, da sie aber ein Drittel der gesamten Abgaben ausmachen und den Faktor Arbeit ebenso belasten wie Lohnsteuern, sind sie gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen besonders relevant. Durch die Höchstbeitragsgrundlage (2006 monatlich 3.750 Ä) wirken die SV-Beiträge regressiv, das heißt, dass die Belastung bei zunehmenden Einkommen abnimmt. Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge profitieren vor allem höhere Einkommen um die Höchst-beitragsgrundlage. Wenn man sich die Einkommensstruktur ansieht, treten die geschlechts-spezifischen Ungleichheiten zu Tage: in Österreich verdient jeder 7. unselbständig erwerbstätige Mann ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage, aber nur jede 24. Frau. Die progressive Wirkung der Lohnsteuern, die den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern verringern würde, wird somit durch die regressive Wirkung der Sozialversicherungsbeiträge nahezu gänzlich aufgehoben. Steuerbegünstigungen im Bereich der Lohnsteuer sind für mehr als die Hälfte der Frauen wirkungslos, da sie wegen geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen.


Allgemein zeigt sich, dass Steuer-begünstigungen und steuerfreieZulagen in erster Linie Männern zu Gute kommen. Männer machen im Schnitt zwei Drittel der Personen aus, die Begünstigungen in Anspruch nehmen. Frei- und Absetzbeträge wie etwa die Pendlerpauschale begünstigen vor allem Menschen mit höheren Einkommen, und das betrifft aufgrund der Einkommensstruktur eben eher Männer als Frauen.


Alleinverdiener-Absetzbetrag – Element eines patriarchalen Steuersystems


In Österreich gilt seit 1973 das System der Individualbesteuerung. Im Gegensatz zu Modellen der Familienbesteuerung, wie das von der ÖVP geforderte Familien-Splitting, setzt die Individual-besteuerung keine negativen Erwerbsanreize für Frauen. Eine Ausnahme bildet der so genannte Alleinverdiener-Absetzbetrag (AVAB), der bei der letzten Steuerreform der schwarz-blau-orangen Regierung wieder aufgewertet wurde. Der AVAB kommt (Ehe-)Paaren zu Gute, wenn ein/e PartnerIn (meistens die Frau) eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet. Seit 2004 wird der AVAB nach Kinderzahl gestaffelt, kinderreiche Familien werden dadurch begünstigt. Generell wird durch den AVAB eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit von Frauen begünstigt. Damit wird ein konservatives Familienmodell gefördert: das des Alleinverdieners mit einer maximal Teilzeit beschäftigten Partnerin. Durch das von der ÖVP geforderte Modell des „Familien-Splittings“ würde das Einkommen nicht bei der erwerbstätigen Person selbst, sondern beim unterhaltsberechtigten Familienmitglied besteuert werden. Dadurch würden vor allem kinderreiche Familien mit hohem Einkommen gefördert und negative Erwerbs-anreize für Frauen gesetzt.


Verbrauchs- und Vermögenssteuern


Im Bereich der indirekten Steuern – also Verbrauchs- und Umsatzsteuern – tritt ebenfalls eine deutliche Geschlechterdifferenz zu Tage. Indirekte, vom Verbrauch abhängige Steuern wirken tendenziell regressiv. Konsumsteuern treffen vor allem BezieherInnen niedriger Einkommen, da diese den Großteil ihres Einkommens für Konsumgüter ausgeben. Da Frauen niedrigere Einkommen beziehen als Männer, trifft sie die große Bedeutung der indirekten Steuern in Österreich wesentlich stärker als Männer. In den meisten Haushalten im unteren Einkommensdrittel übersteigen die durchschnittlichen Konsumausgaben das Einkommen, somit ist ihr gesamtes Einkommen von den Verbrauchssteuern belastet, während höhere Einkommen, die einen Teil ihres Einkommens sparen können, nur zu einem wesentlich geringeren Teil von Verbrauchssteuern belastet sind.


In Österreich gibt es aufgrund der schlechten Datenlage keine aufschlussreichen Statistiken, wie Vermögen verteilt sind. Das heißt, dass auch keine definitiven Aussagen gemacht werden können, welche Bevölkerungsgruppen von den verschwindend geringen Vermögenssteuern profitieren. Es kann aber aufgrund der Einkommensstruktur angenommen werden, dass vor allem Menschen mit hohen Einkommen Vermögen anhäufen können und das betrifft wiederum vor allem Männer. Steuerlich günstige Regelungen für Besitz und Vermögen können somit als Privilegierung von Männern bezeichnet werden.


Für eine geschlechtergerechte Steuerreform!


Wie könnte nun eine geschlechter-gerechte Steuerreform aussehen?In erster Linie muss es eine
massive Umverteilung zugunsten von Einkommensschwachen geben, um gerade Frauen zu entlasten. Frauen sind in wesentlich höherem Maße als Männer von Sozialtransfers abhängig, eine langfristige Finanzierung des Sozialstaats muss also auch durch eine Steuerreform gesichert werden, damit keine höheren Abgaben im Bereich der SV-Beiträge drohen, die wiederum vor allem Frauen treffen würden. Eine Anhebung der Negativsteuer, Freibeträge für SV-Beiträge und eine Abschaffung der Höchst-beitragsgrundlage würden niedrige Einkommen entlasten und höhere Einkommen mehr zur Finanzierung des Sozialstaats einbeziehen. Unumgänglich für eine umverteilende Steuerreform sind eine massive Anhebung von vermögensbezogenen Steuern und eine höhere Besteuerung von Unternehmensgewinnen, um auch hier verteilungspolitische Schieflagen zu beseitigen und die Finanzierung des Sozialstaats sicher zu stellen.


Philipp Lindner

"Trotzdem" Juli 2008

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