“Flucht ist kein Sonntagsspaziergang”
IRENE MESSINGER: Langjährige Mitarbeiterin bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung und Mitherausgeberin des „ Handbuchs für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“
Wie bist du dazu gekommen, dich im Flüchtlingsbereich zu engagieren?
Während des Jugoslawienkrieges arbeitete ich beim Verein „Hilfe für die Vergessenen“ mit, wir organisierten unabhängige Hilfstransporte. Dabei traf ich auf Menschen, die die Teilnahme an diesem Krieg verweigerten, indem sie nach Österreich kamen und lernte über sie die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung kennen, wo ich mein Langzeitpraktikum absolvierte, aus dem mittlerweile 8 Jahre Mitarbeit geworden sind.
Was macht die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, und haben sich eure Aktivitäten durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen geändert?
Die Deserteursberatung wurde 1992 gegründet, um hierher geflohene DeserteurInnen und ihre Familien aus den verschiedenen Teilen Jugoslawiens zu unterstützen. Damals boten wir Rechtsberatung, Vermittlung von Unterkünften und Arbeit an und waren auch sozialer Treffpunkt. Am Anfang betreuten wir hauptsächlich junge Männer aus Jugoslawien, wogegen derzeit vor allem Asylsuchende aus afrikanischen Ländern zu uns kommen. Unser Schwerpunkt liegt in der Rechtsberatung für AsylwerberInnen, (illegalisierte) Flüchtlinge und MigrantInnen, es gibt zwei Deutsch-Kurse, Schulungen für juristisch Interessierte und die Homepage. Außerdem beziehen wir Stellung zu politischen Entwicklungen im Asylbereich und zeigen Missstände auf.
Könnt ihr feststellen, dass es in den letzten Jahren mehr Beratungsbedarf gibt?
Die Deserteursberatung ist immer noch ein Geheimtipp. Die meisten Flüchtlinge erfahren durch Mundpropaganda von Freunden oder in Heimen von uns. Momentan beraten wir weitaus mehr Menschen als zu Beginn, unser Team wächst ständig und damit auch unser Angebot. In letzter Zeit hatten wir vermehrt Anfragen wegen akuter Obdachlosigkeit, doch wir können da auch keine Lösung anbieten, sondern nur die staatliche Verantwortung einmahnen.
Wie wird die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung finanziert?
Finanziell unterstützt werden wir vom Integrationsfonds und von den Grünen, aber groß-teils trägt sich unsere Arbeit durch ehrenamtliches Engagement. Aufgrund unserer weitgehenden Unabhängigkeit können wir freier agieren und verstehen unsere Rolle auch darin, ein kritisches Gegengewicht zur Regierungspolitik, aber auch den großen NGOs zu sein.
Wie erfolgreich sind eure Beratungen hinsichtlich einem Aufenthaltsrecht?
Die Chancen unserer KlientInnen, Asyl zu bekommen, waren immer schon gering. Am Anfang - bei den Deserteuren - gab es kaum Aussichten, da Desertion noch immer kein Asylgrund ist bzw. nur unter ganz bestimmten Ausnahmefällen. Durch die umfassende Beratung kann hin und wieder noch ein Schlupfloch zu einem legalen Aufenthalt aufgetan werden. Oft kommen die Menschen erst zu uns, wenn ihre Verfahren bereits in einem sehr fortgeschritten Stadium oder sowieso schon beendet sind und es nur mehr darum geht, fremdenpolizeiliche Verfahren zu bestreiten und währenddessen vielleicht doch noch einen anderen Ausweg zu finden.
Im Allgemeinen kommen ja hauptsächlich Männer nach Europa, während Frauen regional flüchten. Wie ist das Geschlechterverhältnis eurer KlientInnen?
Bei uns spiegelt sich das ganz klar wieder: Die Mehrzahl der Flüchtlinge sind männlich.
Was sind die häufigsten Fluchtgründe der Menschen, die zu euch kommen?
Fluchtgründe gibt es so viele, wie es Flüchtlinge gibt. Wir haben sehr viele KlientInnen, die asylrelevante Fluchtgründe haben, welche von den Behörden angezweifelt werden. Andere wiederum sehen keine Perspektiven in ihrem Herkunftsland und fliehen, weil die Möglichkeiten, ihr Leben so zu führen, wie sie sich das vorstellen, nicht gegeben sind, und so versuchen sie es anderswo - in Österreich werden sie dann als "Wirtschaftsflüchtlinge" denunziert. Die Grenzen sind dabei sehr fließend. Was asylrelevant ist und was nicht, entscheiden die Asylbehörden auf Basis einer sehr engen Interpretation des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention, die aktuelle Fluchtgründe - z.B. Umweltflüchtlinge - überhaupt nicht berücksichtigt.
In vielen Regionen Afrikas herrschen Bedingungen, die selbst HardlinerInnen von einer Abschiebungen absehen lassen sollten. Es gibt etwa die sogenannte Non-Refoulment-Regelung, die besagt, dass Menschen nicht abgeschoben werden dürfen wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie Gefahr liefen, dort einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe unterworfen zu werden. Inwiefern hast du den Eindruck, dass diese Menschen dann tatsächlich vorübergehend bleiben dürfen?
Abschiebungen in afrikanische Länder finden immer wieder statt, nur die wenigsten erhalten vorübergehenden Schutz nach dem Ende des Asylverfahrens. Ende des Jahres 2002 waren 194 Non-refoulement-Flüchtlinge zum befristeten Aufenthalt in Österreich berechtigt. Viele andere werden zwar nicht sofort abgeschoben und leben mit dem Status „Abschiebungsaufschub“, der weder Sicherheit noch Perspektiven bietet: kein Zugang zum Arbeitsmarkt, keine staatliche Unterstützung, ohne jede Chance, langfristig einen legalen Aufenthaltsstatus zu bekommen.
Die Beurteilung der Folgen einer Abschiebung kann ein Asylbeamter oder seltener eine Asylbeamtin hier schlecht abschätzen. Da fehlt uns allen das Vorstellungsvermögen, und den AsylbeamtInnen ganz besonders. Oft kann auch alleine die Flucht massive Problemen im Herkunftsland für die Abgeschobenen bedeuten. In Nigeria wurden Menschen direkt vom Flughafen ins Gefängnis gebracht.
Wie können diese Leute überhaupt in Österreich leben? Haben sie Zugang zu Bundesbetreuung?
Wie sie überleben, frage ich mich auch oft. Es ist schon seit Jahren ein Missstand, dass von den wenigen, die es überhaupt in ein Asylverfahren geschafft haben, nur ein kleiner Teil in staatliche Versorgung aufgenommen wird. In Bundesbetreuung werden ja nur „hilfsbedürftige AsylwerberInnen“ aufgenommen. Das Kriterium für Hilfsbedürftigkeit ist in den Augen der BeamtInnen so eng gefasst, dass 70 % nicht versorgt werden. Ein Handy z.B. reicht da schon aus, um aus der Bundesbetreuung entlassen zu werden - oder gar nicht erst aufgenommen zu werden. Durch die neue Richtlinie hat sich das seit Oktober noch verschärft, weil da festgeschrieben wurde, dass Flüchtlinge aus bestimmten Staaten prinzipiell nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden dürfen – und da sind auch Länder wie Nigeria, Pakistan oder die Türkei dabei.
Die Zustände in den Bundesbetreuungseinrichtungen sind teilweise katastrophal: das sind oft Lager oder irgendwelche Pensionen, die am Land abseits aller Infrastruktur liegen, wo die Leute dann absolut isoliert werden.
Was sind die großen Neuerungen in der Bundesbetreuung, und wie wird das dann tatsächlich vollzogen?
Die Richtlinie ist in Kraft und wird in voller Härte durchgesetzt. Da werden zum Beispiel auch Mütter mit Kleinkindern auf die Straße gesetzt, wenn sie nigerianische Staatsbürge-rinnen sind, da kennt das Gesetz kein Pardon. Das ist eine absolut unmenschliche Regelung.
Durch das neue Asylgesetz wird ja auch massiv versucht, den Zugang weiter zu beschränken. Was sind da die größten Haken an der Geschichte?
Das neue Asylgesetz läuft unter dem Motto „Schneller und effizienter“, stellt sich aber bei genauer Betrachtung als groß angelegtes Instrumentarium der Flüchtlingsabwehr heraus. Einige Punkte sind verfassungswidrig, weil sie einfach jedem rechtsstaatlichen Verfahren widersprechen. Darunter fallen die faktische Abschaffung der Berufungsmöglichkeit, fehlende Rechtsberatung, Zwangsdurchsuchungen, Anhaltung in Lagern, Schnellverfahren gekoppelt mit Ausweisungen.
Ob ein Asylantrag behandelt wird, soll in einem gefängnisähnlichen Erstaufnahmezentrum binnen längstens 72 Stunden entschieden werden. Die negative Entscheidung wird mit einer Ausweisung kombiniert und kann gleich durchgesetzt werden, weil eine Berufung dagegen keine aufschiebende Wirkung hat – der Flüchtling kann also gleich abgeschoben werden.
Es ist geplant, Personen aus dem fremdenpolizeilichen Bereich in das Asylverfahren ein-zuschalten. Jetzt muss man sich allerdings vorstellen, dass die aufgegriffene Person und alle Gegenstände, die sie mit sich führt, zuerst durchsucht werden müssen. Diese Durchsuchung kann ziemlich einschüchtern und Angst machen – in dieser Atmosphäre wird man über die Fluchtgründe und den Fluchtweg verhört, von irgendwelchen Beamten, die man bis jetzt nur als Organe staatlicher Kontrolle erlebt hat. Andererseits wird eben von dieser Ersteinvernahme alles weitere abhängig gemacht.
Wie ist das mit den Vorverfahren Stichwort „Drittstaaten“, „Dublin“ (Einreise aus einem anderen EU-Land) und &Mac226;offensichtlich unbegründete Asylanträge“?
Diese Vorverfahren werden weiter ausgebaut, beschleunigt und in ihrer Auswirkung ver-schärft. Die Drittstaaten werden ja jetzt im Gesetz festgeschrieben. Gerade bei den 'sicheren Drittstaaten' ist die praktisch fehlende Berufungsmöglichkeit total absurd, denn die Berufung bezieht sich ja genau darauf, dass der Drittstaat nicht sicher ist, während die Person vielleicht schon dorthin abgeschoben wurde.
Die „offensichtliche Unbegründetheit“ gibt es schon seit dem Asylgesetz 1997. Bisher wurden 2/3 der Entscheidungen in zweiter Instanz wieder aufgehoben. Wenn nun genau diese zweite Instanz durch die zwischenzeitliche Ausweisung de facto abgeschafft wird und man kein rechtsstaatliches Instrument mehr hat, die erste Instanz zu prüfen, ist das skandalös und widerspricht jedem normalen Rechtsverständnis.
Weiterer Kritikpunkt: Wenn man die Behörde über seine wahre Identität oder über seine Herkunft täuscht, dann kommt man nicht einmal ins Asylverfahren. Die Menschen sind aber oft in Zwangssituationen und bekommen von ihren FluchthelferInnen den Rat, ihre wahre Fluchtgeschichte zu verheimlichen. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie keine asylrelevanten Fluchtgründe haben.
Diesbezüglich wird von Seiten des Innenministeriums damit argumentiert, dass es nun diese RechtsberaterInnen gibt, die im Vorfeld die Flüchtlinge beraten sollen. Ist derzeit absehbar, wer das konkret machen soll? Ist die Annahme berechtigt, dass das nur Juris-tInnen aus dem Innenministerium sein werden?
In den Erläuterungen zu diesem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass diese - „asylrechtlich geschulten“ - RechtsberaterInnen vom Innenministerium bestellt werden. Sie treten erstmals nach (!) der Entscheidung im Vorverfahren für den Flüchtling in Erscheinung und sollen auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr hinweisen. Zu befürchten ist also ein Verfahren ohne unabhängige Rechtsberatung hinter verschlossenen Türen.
Aktuell gibt es den Menschenrechtsbeirat, der eine Kontrollfunktion gegenüber dem Innenministerium wahr nimmt - gibt es da eine Bilanz? Er scheint ja mehr ein Feigenblatt zu sein ...
Den gibt es seit 1999 und ist als Folge des Falls Marcus Omofuma gegründet worden. Der Menschenrechtsbeirat besteht zur Hälfte aus NGO-VertreterInnen und Innenministerium und hat nur beratende Funktion, ist also ein Instrumentarium, dass behördlicherseits mit Missständen beschäftigt werden kann, dessen Empfehlungen aber nicht umgesetzt werden müssen – ein zahnloser Tiger. Gerade etwa im Bereich der 'Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge' wurden die recht guten Stellungnahmen vom Gesetzgeber einfach ignoriert.
Mit der Europäischen Erweiterung 2004 gibt es nur mehr zur Schweiz eine EU-Außengrenze. Ist es dann noch möglich, Asylanträge in Österreich zu stellen?
Das wird wahrscheinlich darauf ankommen, wie die Konsequenzen bei der Verschleierung des Fluchtweges umgesetzt werden. Es ist ja auch jetzt schon so, dass die meisten AsylwerberInnen angeben müssen nicht zu wissen, woher sie gekommen sind, weil es um Österreich ja lauter 'sichere Drittstaaten' gibt, in die man sie zurückweisen kann. Ein kleines Schlupfloch wurde im neuen Asylgesetz offen gelassen, denn wenn der Herkunftsstaat den Flüchtling nicht innerhalb eines Monats zurücknimmt, dann muss ein Asylverfahren eröffnet werden. Wie das alles geregelt werden wird, ist unklar.
Wie schaut das mit der kolportierten Verkleinerung Österreichs um 10 km aus?
Der ursprüngliche Entwurf der Asylgesetznovelle hat vorgesehen, dass Flüchtlinge, die innerhalb 10 km von der Grenze aufgegriffen werden, ohne Verfahren ausgewiesen wer-den können, aber das ist nun herausgestrichen worden.
Um auf die Ersteinvernahme zurück zu kommen. Da gibt es ja jetzt dieses Neuerungsverbot.
Das Neuerungsverbot ist echt ein Wahnsinn und verfassungswidrig. Es ist vollkommen klar, dass Flüchtlinge bei der ersten Einvernahme ohne Vorbereitung darauf und ohne vorherige Rechtsberatung nicht alles erzählen können. Es ist auch oft so, dass Beweise für Fluchtgründe erst später auftauchen oder nachgeschickt werden. Die asylrelevanten Fakten müssen erst herausgearbeitet werden, weil die Leute oft noch unter dem Schock der Flucht stehen - nach Österreich zu kommen ist schließlich kein Sonntagsspaziergang. Wenn jetzt die Ersteinvernahme der einzige Zeitpunkt ist, an dem man Fluchtgründe vorbringen darf, dann geht das einfach vollkommen an der Realität vorbei.
Die Wenigsten werden ja mit ihren Todesurteilen in der Hand nach Österreich kommen ...
Selbst dann würde es heißen, das ist gefälscht. Da gab es einmal eine besonders absurde Geschichte: Beim gleichen Referenten, am gleichen Tag, wurden zwei irakische Flüchtlinge einvernommen. Der eine hat eine Bestätigung aus dem Gefängnis mit gehabt und ist abgewiesen worden, weil sie nicht geglaubt haben, dass man so eine Bestätigung bekommt. Dem zweiten, der auch im Gefängnis war, wurde vorgehalten, dass er keine Bestätigung darüber hatte ...
Was sollte ein vernünftiges neues Asylgesetz nach deiner Vorstellung - bzw. jener der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung - beinhalten?
Ich glaube, dass es sinnvoller wäre, die Einwanderungspolitik generell zu überdenken, weil der Anstieg der AsylwerberInnenzahl entsteht ja auch, weil es keine legale Möglichkeit zur Einwanderung gibt.
Wenn man ein Asylverfahren in der jetzigen Form weiter betreiben will, ist das Mindeste die Rücknahme der Grausamkeiten dieses Gesetzesentwurfs. Die Vorverfahren müssen gestrichen werden - und zwar ersatzlos - um Flüchtlingen überhaupt Zugang zu einem Verfahren zu ermöglichen. Weiters gehören die BeamtInnen endlich vernünftig geschult und zahlreiche Fluchtgründe berücksichtigt, die momentan nicht enthalten sind - wie z.B. Desertion, Bürgerkrieg und geschlechtsspezifische Verfolgung. Alle Menschen, die durch die letzten Asylgesetze illegalisiert wurden, müssen endlich ein Aufenthaltsrecht bekommen.
Natürlich müsste man die Bundesbetreuung für alle einführen und die NGOs, die das schon jahrelang machen, dafür entschädigen, wie das der Oberste Gerichtshof festgestellt hat. Die Bundesbetreuung müsste nicht nur notdürftigste Unterbringung und Versorgung, sondern wirkliche Betreuung umfassen.
Wie stehst du zur Idee der europaweiten Harmonisierung der Migrations- und Asylpolitik?
Wenn Harmonisierung nicht immer heißen würde, den schlechtesten Standard auf alle anderen zu übertragen, sondern die besten zu übernehmen, dann wäre es sogar etwas durchaus Sinnvolles. In der Praxis verstecken sich hinter diesem freundlich klingenden Wort jedoch die Überlegungen zur gemeinsamen Flüchtlingsabwehr, die Abschiebung des „Flüchtlingsproblems“ und die europaweite Überwachung von Flüchtlingen durch das Schengener Abkommen.
Die Harmonisierung wird ja vorangetrieben, aktuell etwa der Versuch von Blair mit Unter-stützung der österr. Regierung das 'Flüchtlingsproblem' auf Drittstaaten auszulagern; Türkei und Ukraine waren Beispiele, wo Flüchtlingszentren errichtet werden sollten ...
Das halte ich für sehr bedenklich und zeigt den menschenverachtenden Umgang mit Flüchtlingen. Meines Wissens nach errichtet England gerade Camps in Kroatien, wohin die Flüchtlinge nach Asylantragstellung deportiert werden sollen. Damit kommen sie gar nicht ins Land, können der staatlichen Kontrolle nicht mehr entgehen oder gar „untertauchen“. Damit entledigen sich die westlichen Staaten jeder Verantwortung.
Was ist der Grund, dass die Flüchtlingszahlen in Europa derart steigen?
Sei steigen weltweit, Europa ist verhältnismäßig minimal betroffen. Es wird oft so dargestellt, also ob die Leute massenweise freiwillig weg wollen bzw. selbst schuld sind. Warum manche Staaten den Menschen wenig Perspektiven bieten können und sie weggehen müssen, haben u.a. die europäischen Länder zu verantworten. Aufgrund historischer Verbindungen ist für viele Menschen Europa das Ziel. Die europäische Politik trägt dazu bei, dass Konflikte entstehen z.B. hat sich Österreich massiv daran beteiligt, verschiedene Projekte zu unterstützen, wie etwa das Ilisu-Staudamm-Projekt in der Türkei. Dort wurden größtenteils von Kurdinnen bewohnte Dörfer umgesiedelt. Die Leute sahen dann keine andere Möglichkeit als irgendwo anderes hin zu gehen, auch weil sie zum Teil auch massiver Verfolgung ausgesetzt waren, und flohen nach Österreich.
Stichwort Wirtschaftsflüchtlinge. In Anbetracht der Tatsache, dass in den letzten Jahren Afghanistan vor dem Irak an der Spitze der Herkunftsländer von AsylwerberInnen liegt - also Länder mit bewaffneten Konflikten - wie siehst du da das "Argument’ des deutschen Innenministers: „97 % Wirtschaftsflüchtlinge"?
Mit diesem Begriff wird billige politische Propaganda betrieben. Die Unterscheidung zwi-schen verschiedenen Fluchtgründen – die Spaltung in „echte“ und „unechte“ also sog. „Wirtschaftsflüchtlinge“ – soll legitimieren, dass letzterer Gruppe kein Aufenthaltsrecht zu-gestanden wird und sie schnellstens abgeschoben werden. Kein Mensch verlässt leichtfertig sein vertrautes Umfeld. Die Flüchtlinge aus dem Irak und Afghanistan sind nur ein Beispiel dafür, dass viele Menschen aus Ländern kommen, in denen Krieg herrscht und die Menschenrechte eindeutig verletzt werden – sie werden dennoch nicht als Flüchtlinge anerkannt.
Wohin glaubst du geht die europäische Entwicklung im Asylwesen angesichts der Aufrüstung der Grenzen. Wenn man sich den Vergleich mit den USA anschaut, die ja ebenfalls alles andere denn eine liberale Flüchtlingspolitik haben, oder auch Australien mit seinen Lagern und einer Marine, die Flüchtlingsboote abwehrt. Kannst du dir australische Verhältnisse auch in Europa vorstellen?
Ganz klar, diese im neuen Asylgesetz vorgesehenen Erstaufnahmezentren sind der Be-ginn dessen, was es in Australien schon gibt. Die Leute werden durchsucht, in ein festungsähnliches Lager gebracht und dort wird entschieden, ob ein Asylverfahren geführt wird oder nicht und können gleich abgeschoben werden. Insgesamt ist es ein Trend der Globalisierungsgewinner, sich gegen die Verlierer abzuschotten und die Grenzen abzusichern, koste es, was es wolle. Auch Menschenleben zählen da nicht mehr, immerhin sind seit 1993 schon über 3700 Menschen an der europäischen Festungsmauer ums Leben gekommen. Die europäische Politik reagiert mit dem Ausbau des Grenzschutzes, was nur die Kosten und das Risiko für Flüchtlinge erhöht.
Gibt es den Versuch von illegalen Flüchtlingen, sich zu organisieren und etwas gegen ihre Situation zu tun?
Es hat schon einmal einen Beginn einer Bewegung gegeben, im Rahmen der Organisation einer Demo „Gegen die rassistische Polizeigewalt! “. Bei den Protesten nach dem Tod von Markus Omofuma hat sich die schwarze Community zum ersten mal auch als solche gefühlt, weil einer ihrer Brüder - und das haben sie auch so immer auf den Demos thematisiert - umgebracht worden ist. Es entstanden Netzwerke, wo die Flüchtlinge selbst etwas auf die Beine gestellt, sich politisch engagiert und eigene Anliegen in die Öffentlichkeit gebracht haben – bevor sie durch die 'Operation Spring' noch während der großen Koalition zerschlagen wurden. Durch die 'Operation Spring' haben sehr viele Illegalisierte, vor allem Schwarze, gesehen, dass es gefährlich ist, sich zu engagieren. Hier wurde ein Exempel statuiert um klarzumachen, dass man in Österreich als (schwarzeR) MigrantIn den Mund zu halten hat.
Durch die Sans-Papiers, die sich jetzt in verschiedenen Zusammenhängen zu organisieren beginnen, gibt es wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Das ist die einzig sinn-volle Möglichkeit, dass die Anliegen der Leute wahrgenommen werden - wenn sie für sich sprechen und in der Öffentlichkeit darauf reagiert wird. Als Österreicherin bzw. als NGO hat man immer die Problematik, dass man nur aus einer StellvertreterInnen-Position agieren kann.
Georg Feigl und Nicole Bertschler
Trotzdem Juli 2003







