Samstag 11. Februar 2012
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Migration

Asylgesetz gegen das Asyl


„Weng a boa so ausländische AsylwerberInnen lassen wir uns des Feiern doch net vermiesen!“ Oder: was das neue Asylgesetz mit der hoch gelobten österreichischen Hilfsbereitschaft zu tun hat. Mehr als man glauben könnte?!


Österreich feiert gerade sich selbst. Das Jahr der Jubiläen ist im vollen Gang. Bei solchen und auch anderen Gelegenheiten wird oft auf die österreichische Hilfsbereitschaft verwiesen. So sprach Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auch angesichts des neuen Asylgesetzes, welches der Ministerrat Anfang Mai beschlossen hat, davon, dass die große Tradition der österreichischen Hilfsbereitschaft fortgesetzt werde. Tradition hat das neue Gesetz wirklich. So zielt es ähnlich wie die bisherigen Gesetze im Asyl und Fremdenrechtsbereich darauf ab, Österreich in erster Linie von EinwanderInnen und Asylsuchenden abzuschotten. Ein klarer Unterschied ist dennoch fest zu halten: Es handelt sich um „das schärfste Asylgesetz, dass es in Österreich je gab“, so das Urteil renommierter österreichischer RechtsexpertInnen.

Das letzte Asylgesetz vom damaligen Bundesminister Strasser wurde erst vom Verfassungsgericht auf eindeutig verfassungswidrige Passagen repariert, schon geht man daran, ein verfassungsrechtlich noch bedenklicheres Asylgesetz zu beschließen. Noch kurioser als seine Entstehungsgeschichte ist das Asylgesetz selbst, das durch seine neuen Beweis- und Nachweispflichten augenscheinlich davon ausgeht, ein Verfolgerstaat würde Bestätigungen darüber ausstellen, dass er eine bestimmte Person politisch verfolgt oder misshandelt hat.

Schubhaftanstalten für AsylweberInnen laden nicht gerade zum Verbleib ein, die für das Asylgesetz zuständigen Ministerinnen Prokop und Miklautsch dürften dies – insofern man ihnen keine Böswilligkeit unterstellt – schlichtweg nicht wissen: Die Schubhaft, die bisher auf 6 Monate begrenzt war, wurde nun auf 10 Monate innerhalb von 2 Jahren verlängert, ursprünglich war sogar eine unbegrenzte Schubhaft vorgesehen. Sind die zwei Jahre abgelaufen, ist Schubhaft erneut möglich. Nur zur Erklärung: In Schubhaft – und somit ins Gefängnis – wird mensch nicht gesteckt, weil mensch kriminell ist, sondern einfach, um im Fall eines negativen Asylbescheids leichter abgeschoben zu werden.

Für außerhalb der Schubhaft befindliche AsylwerberInnen gilt mit dem neuen Gesetz nunmehr, dass sie sich während des 20tägigen Zulassungsverfahrens nur innerhalb einer stark eingegrenzten Zone (Sprengel der zuständigen Bezirksbehörde) bewegen dürfen, sonst droht auch hier Schubhaft, was das Aufsuchen unabhängiger Beratungsstellen quasi verunmöglicht, von Bewegungsfreiheit ganz zu schweigen. Asylbescheide werden schließlich auch nicht mehr dem/der RechtsvertreterIn, sondern dem Asylsuchenden zugestellt, um auch hier sofort die Schubhaft verhängen zu können.

Ein weiterer strittiger Punkt: traumatisierte Flüchtlinge können künftig abgeschoben werden, wenn ein anderes EU-Land oder Norwegen bzw. Island (Dublin Staaten) für das Verfahren erstzuständig sind. Anstelle nach Flucht und Verfolgung endlich zu Ruhe zu kommen und Hilfe in Anspruch nehmen zu können, können selbst traumatisierte Flüchtlinge weiter „verschifft“ werden, wenn dies einem betreuenden Arzt medizinisch „unbedenklich“ erscheint. Die medial heftig diskutierte Frage der Zwangsernährung von hungerstreikenden Schubhäftlingen erscheint da geradezu als Nebenproblem. Auch wenn Opposition und die Mehrzahl der JuristInnen diese aus dem Gesetz entfernt sah, beharrt die Regierung darauf, die Möglichkeit der Zwangsernährung nutzen zu können – oder zumindest diese menschenrechtswidrige Vorgangsweise AsylwerberInnen androhen zu können.

Mit bis zu einem Jahr Gefängnis werden jene bestraft, die den unerlaubten Aufenthalt von Fremden „in der Absicht fördern, aufenthaltsbeendende Maßnahmen hintan zu halten“. Also in Zukunft lieber nicht – wissentlich! - zu hilfsbereit zu einem/einer AsylwerberIn sein oder gar einen Schlafplatz anbieten, das könnte schlecht ausgehen, hieße demnach die neue Devise. Die Schaffung eines Sonderpolizeirechtes für nicht-österreichische StaatsbürgerInnen, wie im Fall des Asylpakets u.a. durch die polizeilichen Durchsuchungsrechte, untermauern zudem einmal mehr, dass Rechtsstaat eben nicht gleich Rechtsstaat ist.

Die von Amnesty International beklagte „auffallend xenophobe Sprache“ des Gesetzes, die geeignet sei „fremdenfeindliche und rassistische Strömungen in der Bevölkerung, wie auch bei den vollziehenden Behörden zu erzeugen bzw. zu verstärken“, scheint da angesichts zahlreicher Menschenrechtsüberschreitungen schon fast nicht mehr der Rede wert. Positiv wäre die vorgesehene personelle Aufstockung des bisher völlig unterbesetzten Bundesasylamtes und des Bundesasylsenats. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das neue Gesetz nicht – wie absehbar – einen derartigen Einschulungsaufwand nach sich ziehen würde, der diese Maßnahme wieder zu Nichte macht.

Insgesamt ein ganz schönes Stück von einer Innenministerin die von sich selbst gern behauptet, tolerant, menschlich und mitfühlend zu sein. Auch das neue in derselben Regierungsvorlage wie das Asylgesetz beschlossene Fremdenrecht ist ein Beweis von Menschenfreundlichkeit und Integrationsbereitschaft.

Angesichts dieser und anderer Verhältnisse fordern MenschenrechtlerInnen die Einführung einer unabhängigen, beim Parlament angesiedelten Menschenrechtsinstitution, welcher ein umfassendes Mandat zur Kontrolle von Polizei und Justiz gegeben werden. Eine durchaus unterstützenswerte Forderung. Wenn wir uns dazu noch eine Innenund Justizministerin wünschen dürften, die etwas von Recht und Menschenwürde halten, dann wäre ich dafür, Weihnachten heuer vorzuverlegen!

Übrigens einen Auftrag hat die Innenministerin mit dem neuen Gesetz klar erfüllt, hatte sie doch kürzlich erst gefordert, dass man „muslimischen Frauen, die zu Hause geschlagen werden“ beibringen müsse, „dass das bei uns anders ist“. Soviel wissen wir jetzt Frau Ministerin, bei „uns“ ist das anders! Bei „uns“ werden nicht „nur“ Frauen von ihren Männern in ihren österreichischen Familien geschlagen, sondern es werden völlig unbescholtene AsylwerberInnen, vom österreichischen Staat wie Kriminelle behandelt, ins Gefängnis gesteckt und mit Sonden zwangsernährt.

Wie ging das nochmals? Oh du schönes Österreich…

Leila Hadj-Abdou
Trotzdem August 2005

PS.: Statistiken nach hat jede fünfte Frau in Österreich bereits innerfamiliäre Gewalt erlebt. Das österreichische Gewaltschutzgesetz ist hier durchaus positiv zu erwähnen, was jedoch an der Tatsache nichts ändert, dass Gewalt kein Phänomen von muslimischen BürgerInnen sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem ist.

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